Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – SaaS-Software für Entwicklungsbewertung

§ 1 Vertragsgegenstand und Lizenz

OkiTalki IT-Service und Softwarevertrieb, Dipl. Kaufmann Thomas Fantes, Moselbahnstrasse 23, Köwerich, 54340 (nachfolgend: Der Unternehmer) stellt dem Kunden eine Softwarelösung („Software“) im Wege eines Cloud-Dienstes nach dem Modell Software-as-a-Service (SaaS) bereit. Die Software wird auf Servern des Unternehmers oder eines von diesem beauftragten Rechenzentrums betrieben und über eine Internetverbindung zur Nutzung durch den Kunden verfügbar gemacht. Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Bereitstellung der technischen Voraussetzungen (z. B. Endgeräte, Internetzugang, aktuelle Browser). Die Software ermöglicht es dem Kunden, Daten zu Verhaltensweisen und Entwicklungsmerkmalen von Kindern zu erfassen, zu speichern und auszuwerten. Auf dieser Grundlage können Einschätzungen zum jeweiligen Entwicklungsstand erstellt werden. Die Software stellt keine medizinische, psychologische oder therapeutische Diagnoseleistung dar.

Der Zugriff auf die Software ist auch über mobile Endgeräte (z. B. Smartphones, Tablets) mittels Web-App möglich. Der Unternehmer ist jedoch nicht verpflichtet, sämtliche Funktionen in der mobilen Version in identischer Weise zur Verfügung zu stellen. Funktionale Einschränkungen bei der mobilen Nutzung stellen keinen Mangel dar. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und auf die Vertragsdauer beschränktes Nutzungsrecht an der Software. Dieses Recht berechtigt den Kunden ausschließlich zur Nutzung der Software im Rahmen der vertraglich vereinbarten Zwecke. Eine Überlassung, Vermietung, Verpachtung, Unterlizenzierung oder sonstige Weitergabe an Dritte ist untersagt, es sei denn, der Unternehmer hat dem ausdrücklich in Textform zugestimmt. Die Software wird in dem jeweiligen aktuellen Entwicklungsstand („as is“) bereitgestellt. Ein Anspruch des Kunden auf Anpassung, Änderung, Erweiterung oder Weiterentwicklung der Software besteht nicht. Der Unternehmer ist berechtigt, die Software jederzeit nach eigenem Ermessen zu aktualisieren, zu erweitern oder zu ändern, soweit dadurch der wesentliche Vertragszweck nicht beeinträchtigt wird. Sämtliche Rechte an der Software, insbesondere Urheberrechte, Markenrechte, Schutzrechte und alle sonstigen gewerblichen Schutzrechte, verbleiben beim Unternehmer. Der Quellcode der Software wird nicht offengelegt. Der Kunde erhält zu keinem Zeitpunkt Eigentum an der Software, sondern lediglich die im Vertrag geregelten Nutzungsrechte. Der Kunde verpflichtet sich, die Software ausschließlich vertragsgemäß und unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt: die Software oder Teile davon zu kopieren, zu bearbeiten, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder in sonstiger Weise zu verändern, technische Schutzmaßnahmen oder Zugangsbeschränkungen zu umgehen, die Software für rechtswidrige Zwecke oder in einer Weise zu verwenden, die Rechte Dritter verletzt, die Software in einer Weise einzusetzen, die den ordnungsgemäßen Betrieb der Systeme des Unternehmers oder seiner Subunternehmer beeinträchtigen könnte.

§ 2 Entgelt

Das Entgelt für die Nutzung der gebuchten Lizenz richtet sich nach dem Inhalt der jeweils erworbenen Optionsmodalität. Die Einzelheiten sind der Anlage I dieses Vertrages zu entnehmen.

§ 3 Systemvoraussetzungen, Mitwirkungspflichten

Die unterstützten Systemlandschaften, Browser und Betriebssysteme werden vom Unternehmer festgelegt. Es besteht kein Anspruch auf Unterstützung bestimmter Versionen. Die Leistungserbringung setzt die Mitwirkung des Kunden voraus. Der Kunde hat insbesondere die Daten vollständig und korrekt einzugeben sowie erstellte Auswertungen herunterzuladen. Der Unternehmer stellt die Software in funktionsfähigem Zustand bereit; die Ergebnisse hängen von der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Mitwirkung des Kunden ab. Unterbleibt die Mitwirkung ganz oder teilweise, haftet der Unternehmer nicht für Einschränkungen oder fehlende Ergebnisse.

§ 4 Registrierung und Pflichten der Nutzer

Zur Nutzung der Software ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Der Kunde hat dabei korrekte und vollständige Angaben zu machen. Zugangsdaten (Benutzername, Passwort) sind geheim zu halten und vor unbefugter Nutzung zu schützen. Änderungen der Kontaktdaten sind unverzüglich zu aktualisieren. Der Kunde ist für sämtliche Aktivitäten verantwortlich, die über seine Zugangsdaten erfolgen. Die Software darf nicht missbräuchlich genutzt werden, insbesondere nicht für unbefugte Zugriffe auf Daten Dritter, Umgehung technischer Schutzmaßnahmen oder Verbreitung schädlicher Software.

§ 5 Verfügbarkeit und Support

Der Unternehmer stellt die Software während der üblichen Geschäftszeiten in einer funktionsfähigen Version bereit. Die Software soll eine Verfügbarkeit von 98 % pro Kalendermonat erreichen; geplante Wartungsarbeiten werden rechtzeitig angekündigt. Ausgenommen von der Verfügbarkeit sind höhere Gewalt, Krieg, Streiks, Naturkatastrophen, Störungen durch Dritte oder unbefugte Nutzung. Support umfasst: Beantwortung von Bedienungsfragen, Behebung von Störungen der SaaS-Plattform, Bereitstellung von Updates und Sicherheits-Patches. Supportanfragen sind über die bereitgestellten Kommunikationswege einzureichen. Reaktionszeiten: Kritische Fehler: innerhalb von 24 Stunden, Sonstige Anfragen: innerhalb von 3 Werktagen.

§ 6 Datenschutz

Der Unternehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie weiteren anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Erfüllung dieses Vertrags verarbeitet, insbesondere zur Nutzung und Bereitstellung der Software, zur Erstellung von Entwicklungsanalysen sowie zur Rechnungsstellung und Kundenbetreuung. Eine Verarbeitung für andere Zwecke ist ausgeschlossen. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist, insbesondere: Beauftragte Subunternehmer für Hosting, Wartung oder Support der Software, Behörden oder Gerichte bei gesetzlicher Verpflichtung. Bei Geschäftskunden erfolgt die Weitergabe an Subunternehmer ausschließlich auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrags gemäß Art. 28 DSGVO. Der Unternehmer ergreift angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um personenbezogene Daten vor Verlust, unbefugtem Zugriff oder Missbrauch zu schützen. Dazu gehören insbesondere: Verschlüsselung der Datenübertragung und Datenspeicherung (z. B. TLS, AES-256), Beschränkung des Zugriffs auf autorisierte Mitarbeiter (Rollen- und Rechtekonzept), Protokollierung und Nachvollziehbarkeit aller Zugriffe und Änderungen, Regelmäßige Sicherheitsaudits und Penetrationstests, Regelmäßige Datensicherungen und Notfallkonzepte. Nach Vertragsende oder wenn die Daten für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind, werden personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht oder gesperrt, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Bei Geschäftskunden erfolgt die Löschung oder Rückgabe der Daten auf Weisung des Verantwortlichen. Der Kunde stellt sicher, dass: alle bereitgestellten personenbezogenen Daten rechtmäßig erhoben und verarbeitet werden, erforderliche Einwilligungen der Betroffenen, insbesondere von Sorgeberechtigten bei Minderjährigen, vorliegen, er die datenschutzrechtlichen Vorgaben einhält, insbesondere bei der Erhebung, Eingabe und Übermittlung der Daten an den Unternehmer. Soweit personenbezogene Daten von Minderjährigen verarbeitet werden, trägt der Kunde die Verantwortung dafür, dass eine wirksame Einwilligung der Sorgeberechtigten oder eine gesetzliche Grundlage für die Verarbeitung vorliegt. Geschäftskunden gelten als „Verantwortliche“ im Sinne der DSGVO. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt durch den Unternehmer ausschließlich als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO. Die Rechte und Pflichten aus dem entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag haben Vorrang vor den Regelungen dieses AGB-Abschnitts.

§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und beginnt mit der Bereitstellung der Software durch den Unternehmer.

Der Kunde kann den Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. per E-Mail). Der Unternehmer ist berechtigt, den Vertrag ohne Erklärung des Kündigungsgrundes mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zu kündigen, sofern ein wichtiger Grund nicht vorliegt, der eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Die Kündigung erfolgt in Textform. Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag außerordentlich und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn: a) eine der Parteien ihre wesentlichen Vertragspflichten schwerwiegend verletzt, b) die Nutzung der Software durch den Kunden rechtswidrig erfolgt, c) die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere datenschutzrechtliche Bestimmungen, verletzt werden.

Der Kunde hat ein Sonderkündigungsrecht in folgenden Fällen: a) Preisanpassungen oder Änderungen der AGB, soweit diese nach § 17 dieses Vertrags erfolgen und der Kunde den Änderungen nicht zustimmt, b) nicht vertragsgemäße Leistungserbringung, insbesondere wenn die Software über einen Zeitraum von mehr als 48 Stunden nicht verfügbar oder fehlerhaft ist, soweit der Fehler nicht unverzüglich behoben wird. Mit Wirksamwerden der Kündigung endet das Nutzungsrecht des Kunden an der Software automatisch. Der Kunde ist verpflichtet, alle von der Software erstellten Daten herunterzuladen und alle erhaltenen Zugangsdaten zu löschen. Der Unternehmer behält sich das Recht vor, nach Vertragsende sämtliche Daten des Kunden gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Nach Beendigung des Vertrages stellt der Unternehmer dem Kunden alle noch verfügbaren Daten in einem üblichen, standardisierten Format zur Verfügung. Mit der endgültigen Datenherausgabe ist der Vertrag vollständig abgewickelt.

§ 8 Wettbewerbsverbot (Non-Compete)

Geschäftskunden verpflichten sich, für zwei (2) Jahre nach Vertragsende kein direkt konkurrierendes Geschäft zu betreiben oder sich daran zu beteiligen. Das Verbot gilt räumlich in Deutschland und allen Staaten, in denen der Unternehmer tätig war oder Geschäftsbeziehungen unterhielt. Ausgenommen sind Tätigkeiten, die der Unternehmer schriftlich genehmigt.

§ 9 Haftung

Der Unternehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Unternehmers, seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies umfasst insbesondere Schäden, die durch Fehlfunktionen der Software oder durch unsachgemäße Beratung verursacht werden, soweit diese ursächlich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Für alle sonstigen Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. Sachschäden, Vermögensschäden, entgangener Gewinn), haftet der Unternehmer nur, wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen oder eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde. a) Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. b) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Nutzungsausfall, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen haftet der Unternehmer nur, wenn eine Kardinalpflicht verletzt wird. In allen anderen Fällen besteht keine Haftung für leichte Fahrlässigkeit. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte, Erfüllungsgehilfen und sonstige Personen, deren Verschulden der Unternehmer nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Der Unternehmer haftet nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangene Gewinne, die durch Nutzungsausfall, fehlerhafte Softwareauswertungen oder unsachgemäße Interpretation der Ergebnisse entstehen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. Die Software stellt ein Hilfsmittel zur Analyse und Bewertung dar. Der Unternehmer übernimmt keine Haftung für Entscheidungen des Kunden, die auf den Ergebnissen der Software beruhen, soweit diese Entscheidungen nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehler der Software selbst beruhen.

§ 10 Medizinischer Haftungsausschluss

Die vom Unternehmer bereitgestellte Software stellt keine medizinische, therapeutische oder diagnostische Leistung dar und ersetzt in keinem Fall eine ärztliche Untersuchung, Diagnose, Behandlung oder Beratung durch qualifiziertes medizinisches oder therapeutisches Fachpersonal. Insbesondere ersetzt die Software keine ärztliche Einschätzung im Sinne des Kinder- oder Jugendgesundheitswesens. Die Software dient ausschließlich der Erfassung, Analyse und Darstellung von Verhaltens- und Entwicklungsmerkmalen von Kindern zu pädagogischen, psychologischen oder wissenschaftlich-methodischen Zwecken. Sämtliche generierten Auswertungen, Berichte oder Empfehlungen sind als Hilfsmittel für pädagogische oder wissenschaftliche Entscheidungen zu verstehen und stellen keine rechtsverbindliche medizinische Diagnose dar. Entscheidungen, Handlungen oder Interventionen, die auf Basis der Softwareergebnisse getroffen werden, liegen allein in der Verantwortung des Kunden. Der Unternehmer übernimmt keinerlei Haftung für Entscheidungen oder Maßnahmen, die der Kunde oder Dritte auf Grundlage der Softwareergebnisse ergreifen. Die Software kann Hinweise auf Entwicklungsstände oder mögliche Förderbedarfe liefern, jedoch besteht keine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Eignung der Ergebnisse für individuelle Entscheidungen. Ergebnisse sind abhängig von der Qualität, Vollständigkeit und Korrektheit der eingegebenen Daten. Der Unternehmer haftet nicht für die Nutzung der Software durch Dritte oder für Folgen, die sich aus Empfehlungen oder Handlungen Dritter ergeben, auch wenn diese auf den Auswertungen der Software beruhen. Die Software darf nur ergänzend und in Verbindung mit fachlich qualifizierten Fachpersonen verwendet werden. Pädagogische oder therapeutische Maßnahmen sollten nicht ausschließlich auf der Softwareauswertung basieren, sondern stets durch geeignete Fachkräfte validiert werden. Kunden werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass falsche oder unvollständige Dateneingaben, unsachgemäße Interpretation der Ergebnisse oder eigenmächtige Handlungsempfehlungen zu Fehlentscheidungen oder falschen Einschätzungen führen können.

§ 11 Anpassung der AGB und Preisanpassung

Geschäftskunden (B2B): Der Unternehmer informiert den Kunden über Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in elektronischer Form und nennt den Zeitpunkt, ab dem die neuen AGB gelten. Sofern der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung schriftlich widerspricht, gelten die geänderten AGB als angenommen. Verbraucher (B2C): Änderungen der AGB treten nur in Kraft, wenn der Kunde den Änderungen ausdrücklich zustimmt. Der Unternehmer übersendet die geänderten AGB und fordert eine aktive Zustimmung an. Lehnt der Kunde ab oder erteilt keine Zustimmung, bleibt der bisherige Vertrag unverändert. Geschäftskunden (B2B): Der Unternehmer informiert den Kunden über Preisanpassungen in elektronischer Form und nennt das Datum, ab dem der neue Preis gilt. Der Kunde kann innerhalb von sechs Wochen schriftlich widersprechen oder den Vertrag zum Wirksamwerden der Preisanpassung kündigen. Wird keine Kündigung oder kein Widerspruch erklärt, gilt die Preisanpassung als akzeptiert. Verbraucher (B2C): Preisanpassungen werden nur wirksam, wenn der Verbraucher den neuen Konditionen ausdrücklich zustimmt. Gleichzeitig wird dem Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, das vor dem Inkrafttreten der Preisanpassung ausgeübt werden kann. Der Unternehmer weist in allen Mitteilungen zu AGB-Änderungen und Preisanpassungen ausdrücklich auf die jeweiligen Rechtsfolgen hin, insbesondere auf die Notwendigkeit einer aktiven Zustimmung durch Verbraucher oder das Sonderkündigungsrecht.

§ 12 Rechtswahl, Gerichtsstand und Sonstiges

Die maßgebliche Fassung für die Verwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Fassung in deutscher Sprache. Sämtliche etwaige Übersetzungen in andere Sprachen stellen lediglich ein Komfortangebot des Unternehmers dar. Bei einem Dissens zwischen der deutschen Fassung und einer Übersetzung gilt die deutsche Fassung. Sämtliche Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des IPR und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Trier, soweit die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind und kein gesetzlich ausschließlicher Gerichtsstand besteht. Es existieren keine Nebenabreden. Änderungen, Ergänzungen, Aufhebungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Die Parteien dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht auf Dritte übertragen. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Gleiches gilt bei einer Regelungslücke. Den Parteien ist bekannt, dass nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine salvatorische Klausel lediglich die Beweislast verschiebt; die Parteien wollen jedoch ausdrücklich die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unter allen Umständen sicherstellen und damit § 139 BGB abbedingen. Eine Regelungslücke ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Willen der Parteien möglichst nahekommt.

OkiTalki – Tarife für Kindertagesstätten

Anhang I

Tarif

Leistungen für die Kita

Preis

Wertbeitrag

Core – Basis

- Screening in 6 Entwicklungsbereichen

- Automatische PDF-Berichte

- Expertenempfehlungen (ohne Datenspeicherung)

150 € / Kita / Monat**

- Spart ca. 4–5 Std. pro Platz Fachkraftzeit/Jahr

- Mehr Transparenz für Eltern

- Höhere Bindung der Familien

Pro – Erweiterte Förderung*

- Alle Funktionen aus Core

- Vertieftes Screening

- Übungsbibliothek zur Förderung

- Basis-Analysen auf Gruppenebene

270 € / Kita / Monat

- Differenzierte Förderpläne

- Belastungen transparent darstellen

- Verbesserte Lernerfolge der Kinder

Enterprise – Ganzheitliches Monitoring*

- Alle Funktionen aus Pro- Kinder

- Aggregierte Auswertungen

- Fachliche Begleitung & Beratung

- Priorisierter Support

450 € / Kita / Monat

- „Goldstandard“ im Monitoring

- Wettbewerbsvorteil für die Kita

- Höhere Attraktivität für Familien

- Direkter ROI durch Qualität & Reputation

* ab 01.10.2025

** (zzgl. MwSt.)